Was ist ein Minijob im Jahr 2026?
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Für 2026 beträgt diese Grenze 603 € pro Monat. Auf zwölf Monate gerechnet ergibt sich eine Jahresgrenze von 7.236 €.
Entscheidend ist in der Regel nicht nur ein einzelner Monat, sondern der voraussichtliche regelmäßige Verdienst. Deshalb sollten Arbeitgeber und Beschäftigte zu Beginn der Tätigkeit abschätzen, wie hoch das Arbeitsentgelt im gesamten Beschäftigungszeitraum sein wird. Regelmäßig erwartbare Sonderzahlungen können dabei eine Rolle spielen.
Wie hängen 603-Euro-Grenze und Mindestlohn zusammen?
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € je Stunde. Steigt der Mindestlohn, wird die Verdienstgrenze so angepasst, dass eine Beschäftigung von ungefähr zehn Wochenstunden weiterhin als Minijob möglich bleibt.
Maximale Arbeitszeit beim Mindestlohn
Bei exakt 13,90 € Stundenlohn lassen sich aus der Monatsgrenze rund 43,38 Arbeitsstunden ableiten: 603 € ÷ 13,90 € = 43,38 Stunden pro Monat. Im Monatsdurchschnitt entspricht das ungefähr zehn Stunden pro Woche. Wer einen höheren Stundenlohn erhält, erreicht die Grenze mit weniger Stunden.
- Bei 13,90 € pro Stunde: maximal rund 43,38 Stunden im Monat.
- Bei 15 € pro Stunde: maximal 40,20 Stunden im Monat.
- Bei 18 € pro Stunde: maximal 33,50 Stunden im Monat.
Mit dem Minijob-Rechner von RechnerPortal können Sie Stundenlohn und Monatsstunden direkt prüfen.
Rechenbeispiel: 40 Stunden pro Monat
Beispielrechnung 2026
Eine Beschäftigte arbeitet 40 Stunden pro Monat und erhält den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €. Ihr regelmäßiger Monatsverdienst beträgt 40 × 13,90 € = 556 €. Auf zwölf Monate hochgerechnet sind das 6.672 €. Damit bleibt die Beschäftigung sowohl unter der monatlichen Grenze von 603 € als auch unter der Jahresgrenze von 7.236 €.
Würde sie bei gleichem Stundenlohn 44 Stunden im Monat arbeiten, läge der Verdienst bei 611,60 €. Das wäre mehr als 603 € und müsste im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung genauer geprüft werden.
Was passiert bei mehr als 603 €?
Ab einem regelmäßigen Monatsverdienst von 603,01 € beginnt grundsätzlich der Übergangsbereich für Midijobs. Dieser reicht 2026 bis 2.000 € pro Monat. Ein Midijob ist sozialversicherungspflichtig, Beschäftigte zahlen im Übergangsbereich jedoch reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, die mit steigendem Einkommen schrittweise zunehmen.
Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze kann anders bewertet werden als ein dauerhaft höherer regelmäßiger Verdienst. Für die korrekte Einordnung sind Anlass, Häufigkeit und Höhe entscheidend. Bei schwankenden Arbeitszeiten oder Sonderzahlungen sollte die Lohnabrechnung den erwarteten Jahresverdienst dokumentieren.
Welche Zahlungen zählen zum Verdienst?
Zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören grundsätzlich laufende Zahlungen und vertraglich absehbare Einmalzahlungen. Dazu können etwa vertraglich zugesagtes Weihnachts- oder Urlaubsgeld gehören. Nicht jede Zahlung wird gleich behandelt; steuerfreie Aufwandsentschädigungen oder unvorhersehbare Mehrarbeit können besonderen Regeln unterliegen.
Praktische Kontrolle für Beschäftigte
Notieren Sie Stunden, Stundenlohn und zusätzliche Zahlungen für jeden Monat. Prüfen Sie bei einer Lohnerhöhung oder geänderten Arbeitszeit erneut, ob die 603-Euro-Grenze und die Jahresgrenze eingehalten werden. Maßgeblich ist die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung des konkreten Falls.
Häufige Fragen zum Minijob 2026
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Verdienstgrenze beträgt 603 € pro Monat beziehungsweise 7.236 € bei zwölf Monaten Beschäftigung.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € sind rechnerisch rund 43,38 Stunden pro Monat möglich. Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die zulässige Stundenzahl entsprechend.
Wann wird ein Minijob zum Midijob?
Ab einem regelmäßigen Verdienst von 603,01 € beginnt grundsätzlich der Midijob-Übergangsbereich. Er reicht 2026 bis 2.000 € monatlich.
Zählen Weihnachts- und Urlaubsgeld zur Grenze?
Regelmäßig erwartbare Sonderzahlungen können zum maßgeblichen Arbeitsentgelt zählen. Die konkrete Behandlung hängt von der Vereinbarung und dem Einzelfall ab.